Schulbauten und das Umland: Stadt appelliert ans Land

Schramberg pocht auf friedliche Lösung

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Einverstanden war der Gemeinderat mit dem Plan der Stadt, bei der Kostenbeteiligung von Umlandgemeinden an der Schulbausanierung zweigleisig zu verfahren. Einerseits möchte die Stadt versuchen, eine landesweite Regelung zu erreichen. Andererseits alle Rechnungen sammeln, um gegebenenfalls doch auf die Umlandgemeinden zugehen zu können.

Schramberg. Anlass war eine Anforderung aus Villingen-Schwenningen. Das Oberzentrum hatte Schramberg eine Rechnung über 1149 Euro geschickt und aufgefordert eine freiwillige Vereinbarung abzuschließen.

Umland zur Kasse bitten? Nein, danke!

Laut Schulgesetz können Kommunen  die Kommunen aus dem Umland an den Kosten bei Schulbauten beteiligen, wenn ein hoher Anteil an „Auswärtigen“ diese Schulen besucht. Die betroffenen Kommunen sollen darüber freiwillige Vereinbarungen treffen. In einem ähnlichen Fall hatte der Gemeinderat Ende 2023 eine solche Vereinbarung mit Rottweil abgelehnt.

Die Stadt hatte damals ans Land appelliert, eine landeseinheitliche Regelung für eine auskömmliche Schulfinanzierung zu schaffen, die auch den kommunalen Frieden sichern soll. Gleichzeitig hatte der Rat beschlossen, alle umlagefähigen Kosten aus Schulbausanierungsverfahren zusammen zu stellen. Dann könnte man gegebenenfalls selbst das Umland zur Kasse bitten.

Land bleibt stur

In einer Vorlage für den Gemeinderat bedauert Fachbereichsleiter Christian Birkle, die Apelle ans Land hätten „zu keiner systematischen Änderung der Schulbaufinanzierung geführt“. Es sei zwar „sehr viel Bewegung“ bei dem Thema auszumachen, aber das Land halte an der bisherigen Systematik fest.

Die Stadtverwaltung kündigt an, es werde „zu gegebener Zeit“ in den Gremien über das Thema diskutiert werden müssen. Mit Blick auf den Schulcampus und die „sehr angespannte kommunale Haushaltslage“ werde eine solche Behandlung erforderlich.

Der Gemeinderat hat dem Beschlussvorschlag ohne weitere Diskussion zugestimmt, nachdem das Thema im Verwaltungsausschuss bereits vorberaten war.




NRWZ-Redaktion Schramberg

Unter dem Label NRWZ-Redaktion beziehungsweise NRWZ-Redaktion Schramberg veröffentlichen wir Beiträge aus der Feder eines der Redakteure der NRWZ. Sie sind von allgemeiner, nachrichtlicher Natur und keine Autorenbeiträge im eigentlichen Sinne.Die Redaktion erreichen Sie unter redaktion@NRWZ.de beziehungsweise schramberg@NRWZ.de

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